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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 68/02
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 45 Abs. 1, FGO § 55
Schlagwörter Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten, Betriebsausgabe, Lohnzahlungswille
Rechtsfrage: Können Aufwendungen für ein Arbeitsverhältnis zwischen einem selbständigen Architekten und seiner Ehefrau (Bürohilfe, einzige Angestellte) als Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn zwar in der Buchführung Beträge als Arbeitslohn gebucht wurden, den monatlichen Aushilfslohnzahlungen entsprechende Geldabhebungen vom betrieblichen Girokonto jedoch nicht festgestellt werden konnten, wohl aber monatliche größere Barabhebungen durch die Ehefrau, die u.a. - nach ihrer Darstellung - auch auf Mitabhebung des Arbeitslohns gerichtet waren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 24.10.2002
Vorinstanz/AZ: 11 K 2985/00 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 19 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.08.2004
Erledigungs-Az: IV R 68/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 15 98