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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 19/09 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, GmbHG § 15 Abs. 4 |
Schlagwörter | Treuhandvertrag, Untertreuhandverhältnis, Wirtschaftliches Eigentum, Wesentliche Beteiligung, Ehegatten |
Rechtsfrage: | Wirtschaftliches Eigentum an einer wesentlichen Beteiligung aufgrund einer Unterbeteiligung: Ist die unter Ehegatten hinsichtlich der wesentlichen Beteiligung der Ehefrau an einer Kapitalgesellschaft (49,70 %) vereinbarte treuhänderische Unterbeteiligung des Ehemannes (24,85 %) steuerlich nicht anzuerkennen, wenn sie zivilrechtlich unwirksam ist (fehlende Beurkundung), obwohl die Ehefrau bei gleicher Gelegenheit vor dem Notar eine andere, zivilrechtlich wirksame Treuhandvereinbarung mit einem Dritten geschlossen hat, und die tatsächliche Durchführung nur vorgetragen, aber nicht nachgewiesen worden ist? Inkonsequenz der bisherigen BFH-Rechtsprechung in Bezug auf das wirtschaftliche Eigentum an einem GmbH-Anteil bei einem zivilrechtlich nichtigen Vertrag (2. Rechtsgang; zum 1. Rechtsgang s. BFH-Urteil vom 22.7.2008 IX R 61/05, BFH/NV 2008 S. 2004)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 01.04.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2898/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 25 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.05.2010 |
Erledigungs-Az: | IX R 19/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 21 96 |