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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-181/99 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 17 Abs. 6 UAbs. 2
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Ausschlußumsätze, EU, EG, Verhältnismäßigkeit
Rechtsfrage: Zur Gültigkeit der Entscheidung des Rates vom 28. Juli 1989 zur Ermächtigung der Französischen Republik, eine von Art. 17 Abs. 6 UAbs. 2 der 6. EG-Richtlinie abweichende Sondermaßnahme zu treffen im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Vorinstanz: Tribunal Administratif Melun
Vorinstanz/Datum: 03.12.1998
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1999 Nr. C 188 S. 24
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.09.2000
Erledigungs-Az: Rs C-177/99 und C-181/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 12 79