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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-43/04 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 25, Richtlinie 77/388/EWG Art. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4, UStG § 1 Abs. 1, UStG § 2 Abs. 3, UStG § 24
Schlagwörter Jagdverpachtung, Landwirtschaft, EG, EU, Umsatzsteuer, Pauschallandwirt, Durchschnittsatz, Freistellung, Lieferung, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Rechtsfrage: 1. Dürfen oder müssen die Mitgliedstaaten, die die in Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehene gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger in ihr innerstaatliches Recht übernommen haben, die Pauschallandwirte im Ergebnis von der Zahlung von Umsatzsteuer freistellen? - 2. Falls Frage 1 bejaht wird: Gilt dies nur für die Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und für landwirtschaftliche Dienstleistungen oder auch für sonstige Umsätze des Pauschallandwirts oder unterliegen die sonstigen Umsätze der allgemeinen Regelung der Richtlinie 77/388/EWG? - Was folgt daraus für die Verpachtung einer Jagd durch einen Pauschallandwirt?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 27.11.2003
Vorinstanz/AZ: V R 28/03
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2004 S. 449
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 05 71
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.05.2005
Erledigungs-Az: Rs C-43/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 30 11