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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 106/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Fortbildung, Ausbildung, Erststudium, Betriebswirt
Rechtsfrage: Erststudium stets Berufsausbildung? Aufwendungen einer Bankkauffrau für ein berufsbegleitendes Erststudium bei der AKAD mit dem Abschluss "Dipl.-Betriebswirtin (FH)" unbegrenzt als Fortbildungskosten abziehbar, weil mit dem (Aufbau-)Studium lediglich eine höhere Qualifikation in dem ausgeübten Beruf, nicht aber ein Berufswechsel angestrebt wird? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.02.2001
Vorinstanz/AZ: 4 K 177/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 80 91
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen