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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 48/05 |
| §§: | DBA AUT Art. 9, DBA AUT Art. 13, DBA AUT Art. 15 |
| Schlagwörter | Besteuerungsrecht, Nichtselbständige Arbeit, Verständigungsverfahren |
| Rechtsfrage: | Unterliegt eine Abfindungszahlung, die aufgrund einer Vertragsauflösung nach viermonatiger Arbeitsleistung bei Vereinbarung eines Fünf-Jahres-Vertrages gezahlt wurde, der deutschen Besteuerung nach Art. 13 DBA AUT oder der österreichischen nach Art. 9 DBA AUT? Es wird ein Verständigungsverfahren nach dem deutsch-österreichischem Doppelbesteuerungsabkommen durchgeführt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 19.04.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 583/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 04 62 |
| Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren I R 48/05 ruht (Beschluss vom 2.9.2005). - Zurücknahme der Revision |