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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 26/15 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 |
Schlagwörter | Schulgeld, Einrichtung, Anerkennung |
Rechtsfrage: | Ist für die Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG (hier: Institut für Unterricht zur Vorbereitung auf die externe staatliche Mittlere-Reife-Prüfung sowie anschließender Vorbereitung auf die externe staatliche Abiturprüfung) ein Anerkennungsbescheid der zuständigen Kultusbehörde notwendig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 07.01.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 166/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 24 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.06.2017 |
Erledigungs-Az: | X R 26/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 20 58 |