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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 16/14 (BFH)
§§: EStG § 1 Abs. 3 Satz 2, EStG § 1 a Abs. 1 Nr. 2, EStG § 26
Schlagwörter Unbeschränkte Steuerpflicht, Wesentlichkeitsgrenze, Ausland, Zusammenveranlagung, Grundfreibetrag, Ehegatten
Rechtsfrage: Sind bei der Zusammenveranlagung gebietsfremder Ehegatten die Einkunftsgrenzen des § 1 a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG unmittelbar auf die gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten anzuwenden, oder muss mindestens ein Ehegatte allein zusätzlich die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG erfüllen? Muss der Steuerpflichtige für die Anwendung des § 1 a Abs. 1 Nr. 2 EStG selbst als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG zu behandeln sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 15.01.2014
Vorinstanz/AZ: 1 K 385/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 12 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.05.2015
Erledigungs-Az: I R 16/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 22 55