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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 31/04
§§: EStG § 23 Abs. 3
Schlagwörter Verlustausgleich, Verlustverrechnung, Wertpapiergeschäfte, Spekulationsgeschäft, Gleichheit, Verfassung
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG: Sind entgegen der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG die im Kalenderjahr 2000 erzielten Verluste aus Wertpapierspekulationsgeschäften im Jahr ihrer Entstehung sofort abziehbar und mit anderen positiven Einkünften verrechenbar? Verstößt § 23 Abs. 1 Sätze 8 und 9 EStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 22.06.2004
Vorinstanz/AZ: 7 K 7500/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 36 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.03.2007
Erledigungs-Az: IX R 31/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 23 95