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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 42/04 | 
| §§: | InvZulG § 6 Abs. 3 Satz 2 | 
| Schlagwörter | Ladeneinrichtung, Wirtschaftsgut, Bezeichnung, Antrag, Sachgesamtheit, Investitionszulage | 
| Rechtsfrage: | Sind die einzelnen individuell angefertigten Wirtschaftsgüter einer Sachgesamtheit innerhalb der Antragsfrist im Investitionszulagenantrag als "Ladeneinrichtung" hinreichend genau bezeichnet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt | 
| Vorinstanz/Datum: | 15.12.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 553/99 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 13 99 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 23.02.2006 | 
| Erledigungs-Az: | III R 42/04 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 26 52 | 
