Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 2523/08 (BVerfG)
§§: EStG 1997 § 2 Abs. 6 Satz 1, EStG 1997 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG 1997 § 35 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 2, GewStG 1999 § 8 Nr. 1
Schlagwörter Anrechnung, Anrechnungsüberhang, Dauerschuldzinsen, Eigentum, Einkommensteuer, Einkünfte, Gewerbebetrieb, Gewerbesteuer, Gleichheit, Hinzurechnung, Negative Einkünfte, Steuerermäßigung, Verfassung, Verlust
Rechtsfrage: Verfall des sog. Anrechnungsüberhangs bei § 35 EStG verfassungsgemäß - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 11.11.2008
Vorinstanz/AZ: X R 55/06
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2009 S. 379
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 05 95
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 08.06.2009
Erledigungs-Az: 2 BvR 2523/08
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen