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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 66/02 |
§§: | VO (EG) Nr. 1469/95 Art. 3, Art. 4, BDSG § 19 |
Schlagwörter | Schwarze Liste, Auskunft, Datenschutz |
Rechtsfrage: | Darf die Auskunft, ob bezüglich des Antragstellers ein Eintrag in der "schwarzen Liste" (VO (EG) Nr. 1469/95) vorliegt, mit dem Hinweis, dass die Erfüllung staatlicher Aufgaben gegenüber dem Auskunftsinteresse des Antragstellers überwiegt, unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 4 BDSG verweigert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 07.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | IV 165/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 20 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.07.2003 |
Erledigungs-Az: | VII R 66/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 42 99 |