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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 13/00 |
§§: | EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 Nr 6 b |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Teiltätigkeit, Aufteilung, Außendienst |
Rechtsfrage: | Häusliches Arbeitszimmer für bestimmte (Teil-)Tätigkeiten trotz Arbeitsplatz? Ist eine einheitliche berufliche Tätigkeit (Versicherungsangestellter im Außendienst mit einem Büro in der Bezirksvertretung) in verschiedene Teiltätigkeiten aufzugliedern um zu entscheiden, ob dem Steuerpflichtigen für eine bestimmte Tätigkeit ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 03.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1656/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 51 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.02.2004 |
Erledigungs-Az: | VI R 13/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |