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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 43/09 (BFH) |
§§: | EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3, AufenthG § 23 a, GG Art. 3 Abs. 2, GG Art. 100 |
Schlagwörter | Kindergeld, Duldung, Aufenthalt, Verfassungsgericht |
Rechtsfrage: | Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte nicht erwerbstätige serbisch-montenegrinische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a AufenthG? Verstößt § 62 Abs. 2 EStG n.F. gegen Art. 3 Abs. 1 GG? Notwendige Vorlage an das BVerfG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 20.05.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 4209/06 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 23 05 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |