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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-471/04 (EuGH) |
| §§: | KStG 1991 § 8 b Abs. 1 Satz 1, KStG 1991 § 8 b Abs. 5, KStG 1991 § 30 Abs. 2 Nr. 1, EStG 1990 § 3 c, EStG 1990 § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1990 § 20 Abs. 1 Nr. 3, EStG 1990 § 36 Abs. 2 Nr. 3, EGV Art. 52, EGV Art. 58, EGV Art. 73 b, EG Art. 43, EG Art. 48, EG Art. 56 |
| Schlagwörter | Finanzierungsaufwendungen, steuerfreie Einnahmen, mittelbare Beteiligung, Kapitalgesellschaft, Inland, Ausland, EU-Mitgliedstaat, EG, wirtschaftlicher Zusammenhang |
| Rechtsfrage: | Widerspricht es Art. 52 i.V.m. Art. 58 EGV und Art. 73 b EGV, wenn Finanzierungsaufwendungen einer Körperschaft, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit im Inland steuerfreien Erträgen aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft stehen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, nur in jenem Umfang als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, in dem keine Gewinne aus der Beteiligung steuerfrei ausgeschüttet werden? |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 14.07.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | I R 17/03 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 39 94 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 23.02.2006 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-471/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 16 86 |