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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 59/06 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | PKW-Überlassung, Zuzahlung, Ehegatten-Arbeitsverhältnis, Erwerbsaufwand, Kraftfahrzeug, Gestellung |
Rechtsfrage: | 1. Sind Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines vom Arbeitgeber für Dienst- und Privatfahrten überlassenen Fahrzeugs analog den Mietvorauszahlungen sofort als Werbungskosten abziehbar oder auf die Nutzungsdauer zu verteilen? Ist die Zuzahlung im Verhältnis private/berufliche Fahrten aufzuteilen oder in voller Höhe den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung zuzurechnen? - 2. Lohnzahlungen und Fahrtkostenerstattungen im Rahmen des Ehegatten-Arbeitsverhältnisses als Erwerbsaufwand abziehbar, wenn das Vertragsverhältnis inhaltlich nicht dem zwischen Fremden üblichen entspricht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 26.10.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 8005/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 08 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.10.2007 |
Erledigungs-Az: | VI R 59/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 04 30 |