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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 40/03 |
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
| Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Umsatztantieme, Tantieme, Angemessenheit, Gesellschaftergeschäftsführer |
| Rechtsfrage: | Führt eine Umsatztantieme zu verdeckten Gewinnausschüttungen, auch wenn die Gesamtbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht unangemessen sind und eine angemessene Kapitalverzinsung der GmbH gewährleistet ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 16.01.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | I 192/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 66 26 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.08.2004 |
| Erledigungs-Az: | I R 40/03 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 08 15 |