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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-434/05 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i |
Schlagwörter | EG, EU, Unterricht, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Lehrer |
Rechtsfrage: | 1. Ist Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass die Erteilung von Unterricht auch die Tatsache umfasst, dass ein Lehrer einer Unterrichtseinrichtung entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, damit er dort unter der Verantwortung dieser Unterrichtseinrichtung auf vorübergehender Basis Unterricht erteilt? - 2. Wenn diese Frage verneint wird: Kann der Begriff "damit eng verbundene Dienstleistungen" dahin ausgelegt werden, dass er auch die oben in Frage 1 umschriebene Dienstleistung umfasst? - 3. Macht es für die Beantwortung der vorgenannten Fragen einen Unterschied, ob derjenige, der den Lehrer zur Verfügung stellt, selbst auch eine Unterrichtseinrichtung ist? |
Vorinstanz: | Hoge Raad der Nederlanden |
Vorinstanz/Datum: | 02.12.2005 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2006 Nr. C 74 S. 2 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 14.06.2007 |
Erledigungs-Az: | Rs C-434/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 34 67 |