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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 38/12 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5, UStG § 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Vorsteueraufteilung, Wirtschaftliche Tätigkeit, Emission, Geschäftsführung, Tochtergesellschaft |
Rechtsfrage: | Vorsteuerabzug aus Aktienemissionskosten: Kann eine Führungsholding, deren Gegenstand der Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen, einschließlich des Abschlusses von Charterverträgen und Derivaten sowie der Erwerb und die Verwaltung von in- und ausländischen Beteiligungen und Finanzanlagen (insbesondere im Bereich der Schifffahrt) ist, die gesamten Vorsteuern aus Aktienemissionskosten geltend machen, wenn sie entsprechend ihrer Konzernstrategie gegen Entgelt die Geschäftsführung bei sämtlichen Tochtergesellschaften übernommen hat? Unterhält die Holding neben ihrem wirtschaftlichen Bereich (Geschäftsführung bei den Tochtergesellschaften) auch einen bedeutenden nichtwirtschaftlichen Bereich (Halten der Beteiligungen an den Tochtergesellschaften sowie Erzielung von Beteiligungserträgen für ihre Investoren), so dass eine Vorsteueraufteilung gemäß § 15 Abs. 4 UStG vorzunehmen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 10.10.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 189/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 255 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 00 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.01.2016 |
Erledigungs-Az: | XI R 38/12 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 11.12.2013 XI R 38/12 - Das Verfahren XI R 38/12 ist durch Beschluss vom 11.12.2013 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-109/14 ausgesetzt. -- Nach Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Larentia + Minerva u.a. durch Urteil vom 16.7.2015 C-108/14 und C-109/14 wird das Verfahren XI R 38/12 fortgeführt. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 04 58 |