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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 6/14 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 183 Abs. 1
Schlagwörter Personengesellschaft, Betriebsaufgabe, Veräußerung, Laufender Gewinn, Ausscheiden, Empfangsvollmacht
Rechtsfrage: Waren die Anschaffung, Vermietung und Veräußerung von Gelenkwagen für den Güterschienenverkehr derart miteinander verknüpft, dass die Veräußerung im Zuge der Liquidation der Personengesellschaft zu laufendem Gewinn führte? Sind deshalb die von den Klägern anlässlich ihres vorzeitigen Ausscheidens aus der Gesellschaft realisierten Gewinne ebenfalls nicht tarifbegünstigt? Waren den Klägern nach ihrem Ausscheiden aus der Gesellschaft ergangene Verwaltungsakte (Feststellungsbescheide, Prüfungsanordnung) jeweils einzeln bekanntzugeben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 05.12.2013
Vorinstanz/AZ: 12 K 948/12 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 12 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.06.2017
Erledigungs-Az: IV R 6/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 15 95