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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 56/04
§§: GVG § 17 Abs. 2
Schlagwörter Aufrechnung, Gericht, Zuständigkeit, Forderung
Rechtsfrage: Aufrechnung des Finanzamts mit einer Forderung des Landes Brandenburg aus einer Bürgschaftsinanspruchnahme der klagenden Partei gegen Steuererstattungsansprüche: Wird durch § 17 Abs. 2 GVG die Zuständigkeit des Gerichts für die Entscheidung über die Wirkung einer Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung begründet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 11.08.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 966/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 10 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.05.2005
Erledigungs-Az: VII R 56/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 40 23