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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 65/95 |
§§: | AO 1977 § 171 Abs. 4, AO 1977 § 170 Abs. 2 |
Schlagwörter | Außenprüfung, Prüfungsanordnung, Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung |
Rechtsfrage: | Löst die Anfechtung einer ohne konkreten Prüfungsbeginn ergangenen - für die Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens von der Vollziehung ausgesetzten - Prüfungsanordnung die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO auch dann aus, wenn die Außenprüfung nach Abschluß des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Prüfungsanordnung überhaupt nicht durchgeführt wurde - Wirkung des Antrags auf AdV der Prüfungsanordnung/der während des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die von der Vollziehung ausgesetzten Prüfungsanordnung erfolgten Aufforderung zur Abgabe von Feststellungserklärungen in bezug auf die Feststellungsverjährungsfrist? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.1993 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 861/92 F |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.06.1998 |
Erledigungs-Az: | IX R 65/95 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 03 12 |