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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 12/07 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Bewirtungskosten, Arbeitnehmer, Berufliche Veranlassung |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen eines angestellten Abteilungsleiters für die Bewirtung seiner ihm unterstellten Mitarbeiter bei einer Weihnachtsfeier allein deshalb beruflich veranlasst, weil seine Bezüge zu ca. 25 % vom Erfolg dieser Mitarbeiter abhängig sind oder muss zusätzlich die Teilnahme an dieser Veranstaltung bereits vorher den Mitarbeitern als Belohnung für besondere Leistungen in Form einer Auslobung oder eines Wettbewerbs in Aussicht gestellt worden sein, um so eine private Mitveranlassung gewisser Repräsentationspflichten, die eine gehobene Position mit sich bringen kann, auszuschließen ? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.02.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3447/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 17 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.06.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 12/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 41 22 |