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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 18/13 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 11, EStG § 3 Nr. 55
Schlagwörter Gesellschafter-Geschäftsführer, Übertragung, Pensionsverpflichtung, Arbeitslohn, Zufluss, Steuerfreiheit
Rechtsfrage: Führt die Übertragung des bei einer GmbH zugunsten ihres beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers entstandenen Versorgungskapitals auf eine von ihm ebenfalls beherrschte GmbH zu einem Zufluss von Arbeitslohn, wenn die Übertragung aufgrund einer Abrede zwischen der das Versorgungskapital übertragenden GmbH und dem Gesellschafter-Geschäftsführer erfolgt? - Falls ja, ist der zugeflossene Arbeitslohn nach § 3 Nr. 55 EStG steuerfrei? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 24.10.2012
Vorinstanz/AZ: 7 K 609/12 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 19 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2016
Erledigungs-Az: VI R 18/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 22 86