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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 118/98
§§: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 34
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Veräußerungsgewinn, Tarifvergünstigung, Grundstück, wesentliche Betriebsgrundlage
Rechtsfrage: Führte die Veräußerung des Einzelunternehmens unter Zurückbehaltung des Grundstücks an eine Betriebs-GmbH zur Betriebsaufgabe (tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn) oder liegt eine Betriebsaufspaltung vor? Sind die vermieteten betrieblich genutzten Grundstücksteile eines Reisebüros (Kunden- und Büroräume) keine wesentliche Betriebsgrundlagen (fehlende sachliche Verflechtung)? Ggf. bestehender Vertrauensschutz wegen geänderter verschärfender Rechtsprechung? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 12.11.1997
Vorinstanz/AZ: V 227/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 99 21 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.10.2001
Erledigungs-Az: X R 118/98
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 86 85