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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 92/10 (BFH) |
§§: | AO § 174, FGO § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Änderung, Bindungswirkung, Gerichtsverfahren, Verböserungsverbot |
Rechtsfrage: | Erlaubt § 174 Abs. 4 AO eine Änderung eines bereits durch Gerichtsentscheidung modifizierten Steuerbescheids zu Ungunsten des Steuerpflichtigen mit dem Ziel, aus dieser Gerichtsentscheidung Folgerungen zu ziehen, die das Gericht wegen des Verböserungsverbots nicht ziehen durfte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1914/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 04 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.06.2012 |
Erledigungs-Az: | VI R 92/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 25 21 |