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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 49/02 |
§§: | GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Einheitliches Vertragswerk, Einheitlicher Vertrag, Bauerrichtungskosten, Bemessungsgrundlage |
Rechtsfrage: | Bauerrichtungskosten - einheitliches Vertragswerk: Sind die Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage zur Grunderwerbsteuer einzubeziehen, weil Vertragsgegenstand ein Grundstück mit zu errichtendem Gebäude gewesen ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 30.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1493/99 GE |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1401 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 96 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.10.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 49/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 22 37 |