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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 12/02 | 
| §§: | ErbStG § 7 Abs. 1, ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 2, BewG § 6 Abs. 1, BewG § 5 Abs. 2 | 
| Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Pflichtteilsanspruch, Abzugsfähigkeit, Vorschenkung, Grundstück, Gemischte Schenkung, Niederlande | 
| Rechtsfrage: | Erbschaftsteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen beim ausländischen Noterbrecht: Sind Zahlungen des testamentarischen Erben zur Abwendung eines etwaigen Herausgabeanspruchs des Pflichtteilsberechtigten nach niederländischem Recht (sog. Noterbrecht = 2/3 des gesetzlichen Erbteils, gerichtet auf die Nachlassgegenstände, wobei vorausgegangene (Grundstücks-)Schenkungen des Erblassers an den Erben einzubeziehen sind) direkt oder nur nach den Grundsätzen der gemischten Schenkung abzugsfähig? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 21.02.2001 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 4920/97 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 79 79 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 11.05.2005 | 
| Erledigungs-Az: | II R 12/02 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 45 08 | 
