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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 110/99
§§: GG Art. 3 Abs. 1, AO § 149
Schlagwörter Steuererklärung, allgemeine Fristverlängerung, Lohnsteuerhilfeverein
Rechtsfrage: Haben Lohnsteuerhilfevereine keinen Anspruch auf allgemeine Verlängerung der Abgabefristen für die Jahressteuererklärungen?
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 10.02.1999
Vorinstanz/AZ: 1 K 294/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 527
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 99 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.07.2002
Erledigungs-Az: VI B 110/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 64/02