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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 52/03 |
§§: | AO 1977 § 55, AO § 61 |
Schlagwörter | Gemeinnützigkeit, Vermögensbindung, Verein, Satzung, Auflösung |
Rechtsfrage: | Gemeinnützigkeit eines Vereins: Ist ein Verein gemeinnützig, dessen Satzung nach einer Änderung durch die Mitgliederversammlung jetzt nur noch vorsah, dass das Vermögen bei Auflösung des Vereins zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden sei, worüber dann die Mitgliederversammlung zu entscheiden habe? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 27.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 762/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 34 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.01.2005 |
Erledigungs-Az: | I R 52/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 21 63 |