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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 83/01
§§: UStG § 18 Abs. 9, UStDV § 61 Abs. 1, AO 1977 § 109 Abs. 1
Schlagwörter Ausschlussfrist, Verlängerung, Vorsteuervergütung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der Antragsfrist des § 18 Abs. 9 UStG i.V.m. § 61 Abs. 1 S. 2 UStDV für die Abgabe des Antrags auf Vorsteuervergütung (Antrag ist 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen) um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist oder ist eine Verlängerung der Abgabefrist rückwirkend nach § 109 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 möglich? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 24.05.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 3748/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 70 01
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision