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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 21/12 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, SGB IV § 26 Abs. 3 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Arbeitgeberanteil, Rentenversicherung, Erstattung, Rückabwicklung, Ehefrau, Nahestehende Person |
Rechtsfrage: | Stellt die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH an dessen Ehefrau, für deren Altersversorgung die Arbeitgeberbeiträge irrtümlich gezahlt wurden, eine freigiebige Zuwendung des Arbeitgebers dar, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zuzurechnen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.03.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 4640/09 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 17 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.10.2014 |
Erledigungs-Az: | VIII R 21/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 03 09 |