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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 93/00
§§: FGO § 69 Abs. 3, AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 2, VStG § 10 Nr. 1, FGO §69 Abs. 2
Schlagwörter Vollziehung, Ernstliche Zweifel, Vermögensteuer, Verfassung
Rechtsfrage: Ist es ernstlich zweifelhaft, ob Vermögensteuer hinterzogen werden kann, nachdem das BVerfG mit Beschluss vom 22.6.1995 2 BvL 37/91 erkannt hat, dass das Vermögensteuergesetz nicht verfassungskonform ist?
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.07.2000
Vorinstanz/AZ: 1 V 626/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 53 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.11.2001
Erledigungs-Az: II B 93/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde teils unzulässig, teils begründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 58 98