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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 56/04
§§: EStG § 10 d Abs. 3 Satz 4, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2, EStG § 25
Schlagwörter Verlustfeststellung, Frist
Rechtsfrage: Kann eine erstmalige gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Verlustes zum 31.12. eines Veranlagungszeitraums noch durchgeführt werden, wenn feststeht, dass für den Veranlagungszeitraum eine Einkommensteuerveranlagung (Antragsveranlagung) wegen Ablaufs der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG ausgeschlossen ist? Ist die Zweijahresfrist nicht maßgebend, wenn im Veranlagungszeitraum keine Lohnsteuer einbehalten wurde? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.11.2004
Vorinstanz/AZ: 13 K 426/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 09 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.04.2006
Erledigungs-Az: XI R 56/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils