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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 69/04 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Vollzeiterwerbstätigkeit |
Rechtsfrage: | Ist der volljährige Sohn trotz Vollzeiterwerbstätigkeit als ausbildungswilliges Kind berücksichtigungsfähig, weil er noch keine berufsqualifizierende Ausbildung hat und eine solche anstrebt (Abgrenzung zum Senatsurteil VIII R 77/00 vom 15.7.2003, BStBl II 2003, 845)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 06.05.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 40/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 20 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.09.2005 |
Erledigungs-Az: | III R 67/04 |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 67/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 07 04 |