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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 40/16 (BFH)
§§: AO § 69, InsO § 55, GmbHG § 64
Schlagwörter Haftung, Insolvenz, Grobe Fahrlässigkeit, Pflichtverletzung, Einfuhrumsatzsteuer
Rechtsfrage: Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Einfuhrumsatzsteuer auf Einfuhren vor Insolvenzantrag: Das FG habe § 55 Abs. 4 InsO übersehen, habe zu Unrecht eine Pflichtverletzung und grobe Fahrlässigkeit angenommen, habe ein Mitverschulden des HZA nicht geprüft, die aus § 64 GmbHG folgende Pflichtenkollision des Geschäftsführers nicht berücksichtigt und keine Haftungsquote gebildet. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 22.11.2016
Vorinstanz/AZ: 4 K 1746/16 H
Vorinstanz/Fundstelle: ZfZ 2017 Beil. 2 S. 28
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 27 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2017
Erledigungs-Az: VII R 40/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 22 44