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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 16/13 (BFH)
§§: GG Art. 3 Abs. 1, BewG § 22 Abs. 3
Schlagwörter Einheitsbewertung, Verfassungsmäßigkeit, Gleichbehandlung, Beitrittsgebiet, Grundsteuer
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung zum Stichtag 1.1.2009; Erhebung von Grundsteuer in alten und neuen Bundesländern: Verstößt die unterschiedliche Grundsteuerbelastung in Ost- und Westberlin gegen den Gleichheitsgrundsatz, zumal auch nicht auf die gleichen Wertverhältnisse 1935/1964 abgestellt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 20.02.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 3190/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 13 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.05.2018
Erledigungs-Az: II R 16/13
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an das BVerfG durch BFH-Beschluss vom 22.10.2014 II R 16/13. Das Verfahren II R 16/13 ist durch Beschluss vom 22.10.2014 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvL 11/14 ausgesetzt.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 10 24