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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 4/11 (BFH) |
| §§: | EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 11 Abs. 1, SGB 3 § 183, SGB III § 188 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Insolvenzgeld, Vorfinanzierung, Progressionsvorbehalt, Zeitpunkt, Zufluss |
| Rechtsfrage: | Zu welchem Zeitpunkt wird Insolvenzgeld im Falle der Vorfinanzierung durch Dritte i.S. des § 32 b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG "bezogen"? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 23.12.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 4861/08 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 09 76 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 01.03.2012 |
| Erledigungs-Az: | VI R 4/11 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 14 25 |