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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 110/99
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 19 Abs. 2, EStG § 20 Abs. 4, EStR R 180e Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Versorgungsbezüge, Versorgungsfreibetrag, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Ermittlung der Einkünfte und Bezüge bei Hinterbliebenenbezügen (Versorgungsbezügen) eines ganzjährig studierenden Kindes. Sind bei der Feststellung der zur Bestreitung des Unterhalts geeigneten Bezüge auch die Einnahmen in Höhe des Versorgungsfreibetrages heranzuziehen oder gehören zu den Bezügen lediglich Einnahmen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerlichen Einkunftsermittlung erfaßt werden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.05.1999
Vorinstanz/AZ: 14 K 917/98 Kg
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.10.2000
Erledigungs-Az: VI R 110/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet