Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 45/10 (BFH) |
| §§: | UStG 1999 § 4 Nr. 16 Buchst. d, BSHG § 68 Abs. 1, UStG 1999 § 4 Nr. 18, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g |
| Schlagwörter | Steuerbefreiung, Seniorenwohnanlage, Pflegeleistungen, Nachweis, Gemeinschaftsrecht |
| Rechtsfrage: | 1. Müssen bei richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 16 Buchst. d UStG mindestens 40 % der Leistungen im vorangegangenen Kalenderjahr den in § 68 Abs. 1 BSHG genannten Personen zugute gekommen sein? Können die Voraussetzungen des § 68 Abs. 1 BSHG durch Aussagen der behandelnden Ärzte nachgewiesen werden oder ist dieser Nachweis nur durch Zuerkennung einer Pflegestufe (1 bis 3) möglich? - 2. Kann sich der Betreiber eines Altenwohnheims mit Erfolg auf die Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der RL 77/388/EWG berufen, wenn seine im Wesentlichen gleichen Pflegeleistungen nach Anschluss an einen Wohlfahrtsverband gemäß § 4 Nr. 18 UStG steuerfrei sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 22.04.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 63/07 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 07 53 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 19.03.2013 |
| Erledigungs-Az: | XI R 45/10 |
| Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren XI R 45/10 ist durch Beschluss vom 6.6.2011 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-174/11 ausgesetzt. Nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 15.11.2012 Rs C-174/11 wird das Verfahren XI R 45/10 fortgeführt. |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 17 71 |