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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 1303/03 (BVerfG) |
§§: | AO 1977 § 171 Abs. 4, AO 1977 § 196, AO 1977 § 197 Abs. 1 Satz 1, AO 1977 § 118, FGO § 99 Abs. 2, FGO § 135 Abs. 2 |
Schlagwörter | Betriebsprüfung, Festsetzungsfrist, Hemmung der Verjährung, Kostenentscheidung, Prüfungsanordnung, Rechtskraft, Verwaltungsakt, Zwischenurteil |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde: Ablaufhemmung aufgrund einer unterbrochenen Außenprüfung - Mitteilung des voraussichtlichen Prüfungsbeginns als Verwaltungsakt - Entscheidung durch Zwischenurteil - Kostenentscheidung bei Revision gegen eine Zwischenentscheidung des FGs |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 13.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | IV R 31/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BStBl 2003 II S. 552 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 27 07 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 05.05.2004 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 1303/03 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen - StEd 2004 S. 403 |