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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 19/07 |
§§: | InvZulG § 5 Abs. 2, InvZulG § 5 Abs. 3, ZPO § 227 |
Schlagwörter | Handwerksrolle, Satellitenempfangsanlage, Rechtliches Gehör, Mündliche Verhandlung, Investitionszulage |
Rechtsfrage: | Erhöhte Investitionszulage für Handwerksbetrieb wegen der Errichtung und des Betriebes einer Antennengroßanlage, da Bestandteil des Gewerkes des Informationstechnikers? - Nichtvertagung der mündlichen Verhandlung als Verletzung rechtlichen Gehörs, da maßgeblichem Mitarbeiter der Klägerin die Teilnahme nicht ermöglicht wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.05.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1052/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 22 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2009 |
Erledigungs-Az: | III R 19/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 12 60 |