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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 34/19 (BFH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. i, UStG 2005 § 4 Nr. 25
Schlagwörter Verfassungsmäßigkeit, Unionsrecht, Sozialfürsorge, EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: 1. Sind Umsätze aus der Tätigkeit als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG nach nationalem Recht oder nach dem Unionsrecht von der Umsatzsteuer befreit? - 2. Handelt es sich bei der Tätigkeit als Verfahrensbeistand nach §§ 158, 276, 317 FamFG um eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.04.2019
Vorinstanz/AZ: 4 K 1673/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 14 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.11.2021
Erledigungs-Az: V R 34/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 04 29