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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 67/05
§§: AO 1977 § 69, AO 1977 § 34 Abs. 1, AO 1977 § 35
Schlagwörter Geschäftsführerhaftung, Lohnsteuerhaftung, Pflichtverletzung, Verschulden
Rechtsfrage: Haftung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH für nicht abgeführte Lohnsteuer: Scheidet die Annahme eines grob fahrlässigen Handelns und damit eine Haftungsinanspruchnahme aus, weil die Lohnsteuerschulden der in der Krise befindlichen GmbH nicht in geringerem Maße getilgt wurden, als die Zahlungsforderungen anderer Gläubiger? Divergenz zum BGH-Urteil vom 22.1.2004 IX ZR 39/03 (BGHZ 157 S. 350)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 12.09.2005
Vorinstanz/AZ: 8 K 5677/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 86
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 06 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.02.2007
Erledigungs-Az: VII R 67/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 24 96