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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 28/11 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2
Schlagwörter Inhaberschuldverschreibung, Finanzinnovation, Negative Einnahme, Einkünfteerzielungsabsicht
Rechtsfrage: Verluste aus der Rückzahlung einer Inhaberschuldverschreibung als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen: Ist für die Beurteilung einer Totalüberschussprognose in dem Fall, dass dem Erwerb der Inhaberschuldverschreibung ein Erwerbsvorbereitungsgeschäft vorgeschaltet ist, auf den Abschluss des Erwerbsvorbereitungsgeschäfts (hier: Erwerb eines Optionsscheins) abzustellen? Ist in dem Fall, dass eine Totalüberschussprognose nicht möglich erscheint (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c 2. Alternative EStG), Einkünfteerzielungsabsicht zu vermuten? Ist eine Zusammenfassung der Ergebnisse aus den erworbenen Finanzanlagen zulässig (sog. Gesamtplanrechtsprechung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.07.2011
Vorinstanz/AZ: 2 K 190/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 29 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.2014
Erledigungs-Az: VIII R 28/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 03 10