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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 19/13 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Investitionsabzugsbetrag, Neugründung, Photovoltaik |
Rechtsfrage: | Darf ein Firmenneugründer (Photovoltaik) von der Steuerermäßigung nach § 7 g Abs. 2 Satz 2 EStG n.F. ausgeschlossen werden, obwohl er die geplante Anschaffung der wesentlichen Betriebsgrundlage in zügiger Weise noch im Gründungsjahr tätigte und mangels eines der Anschaffung vorgelagerten Wirtschaftsjahrs für einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g Abs. 1 EStG n.F. und somit das dadurch bewirkte Vorziehen der Ermäßigung weder die gesetzlichen Vorgaben erfüllt noch Raum hierfür bestand? Verfassungswidrigkeit des § 7 g Abs. 2 Satz 2 EStG n.F.? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 17.01.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1319/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 20 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.11.2014 |
Erledigungs-Az: | X R 19/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 01 29 |