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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 36/01
§§: EStG § 10 e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 2 S. 1, AO 1977 § 176
Schlagwörter Vorkosten, Erhaltungsaufwand, Anschaffungsnaher Aufwand, Wesentliche Verbesserung
Rechtsfrage: In welcher Höhe sind Kosten für umfangreiche Baumaßnahmen vor Selbstbezug eines erworbenen Einfamilienhauses als nach § 10 e Abs. 6 EStG sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand (Beseitigung verdeckter Mängel) oder als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand (wesentliche Verbesserung des Gebäudes) zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.03.2001
Vorinstanz/AZ: 15 K 208/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 965
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 76 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2003
Erledigungs-Az: X R 36/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 24 05