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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 1/09 (BFH)
§§: EStG § 11 Abs. 1
Schlagwörter Abfindung, Zufluss
Rechtsfrage: Zufluss einer geteilten Abfindungszahlung: Ist der zweite Teilbetrag einer Abfindung erst im Veranlagungszeitraum der tatsächlichen Auszahlung (2001) oder bereits im Veranlagungszeitraum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (2000) zugeflossen, wenn die Fälligkeit zunächst allgemein durch Sozialplan für den November 2000 bestimmt war, aber noch vor ihrem Eintritt auf Wunsch des Arbeitnehmers hinsichtlich des steuerpflichtigen Teils der Abfindung auf den Januar 2001 hinausgeschoben wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 20.11.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 101/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 394
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 03 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2009
Erledigungs-Az: IX R 1/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 00 83