Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 32/03
§§: EStG § 7 g Abs. 3, EStG § 7 g Abs. 6, AO 1977 § 157 Abs. 2
Schlagwörter Ansparrücklage, Auflösung, Wahlrecht, Bestandskraft
Rechtsfrage: Auflösung einer nach § 7 g EStG gebildeten Ansparrücklage: Besteht im Rahmen der Steuerfestsetzung für das Streitjahr 1999 insoweit noch ein Wahlrecht für die nachträgliche teilweise Auflösung der Ansparrücklage zum 31.12.1998, als der Steuerbescheid für 1998 zwar bestandskräftig ist, sich die Rücklagenauflösung aber auf die mit Null DM festgesetzte Steuer nicht auswirkt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 23.07.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 1615/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1605
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 44 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.09.2005
Erledigungs-Az: X R 32/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 00 16