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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 34/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 3 Nr. 12, EStG § 3 c
Schlagwörter Werbungskosten, Verrechnung, Aufwandsentschädigung, Beitrittsgebiet
Rechtsfrage: Sind die an Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes für eine Tätigkeit im Beitrittsgebiet aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 11.11.1998 2 BvL 10/95 (BStBl II 1999, 502) zwar steuerpflichtigen, aber wegen des Vertrauensschutzes steuerfrei bleibenden Aufwandsentschädigungen auf die mit dieser Tätigkeit entstandenen Werbungskosten anzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 26.3.2002 VI R 26/00)? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 27.08.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 706/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 82 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.2002
Erledigungs-Az: VI R 34/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 06 43