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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1332/18 (BVerfG)
§§: InvZulG 2005 § 2 Abs. 7 Satz 1
Schlagwörter Anspruch, Investitionszulage, Schwellenwert, kleine und mittlere Unternehmen, Verbleibenszeitraum
Rechtsfrage: Investitionszulage nach dem InvZulG 2005; Fortbestehen der KMU-Eigenschaft während des Verbleibenszeitraums - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 21.12.2017
Vorinstanz/AZ: III R 14/16
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 260 S. 379
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 04 99
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 24.02.2020
Erledigungs-Az: 1 BvR 1332/18
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen