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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 112/97
§§: AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 46 Abs. 4
Schlagwörter Erwerb von Erstattungsansprüchen, Abtretung, geschäftsmäßiger Erwerb
Rechtsfrage: Abtretung des Lohnsteuererstattungsanspruchs polnischer Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber. Liegt ein Erwerb von Erstattungsansprüchen vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund (ausländischer) gesetzlicher Vorgaben verpflichtet ist Nettolöhne auszuzahlen? Ist bei Anwendung des § 46 Abs. 4 AO 1977 im Einzelfall zu prüfen ob eine Zedentenbenachteiligung gegeben ist oder handelt es sich bei dieser Norm um eine abstrakte Regelung, die nicht von Fall zu Fall ausgelegt werden kann? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 04.06.1997
Vorinstanz/AZ: 1 K 626/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 1159
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.02.1999
Erledigungs-Az: VII R 112/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 12 33