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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 9/16 (BFH)
§§: BewG § 198, BewG § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, BewG § 160 Abs. 7, BewG § 166
Schlagwörter Grundbesitzwert, Gemeiner Wert, Land- und Forstwirtschaft, Stückländerei, Liquidation, Landwirtschaft, Erbschaftsteuer
Rechtsfrage: Veräußerungserlös als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts: Kann ein durch zeitnahe Veräußerung nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs für Zwecke der Erbschaftsteuer statt des Liquidationswerts angesetzt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 14.01.2016
Vorinstanz/AZ: 4 K 814/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 15 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.01.2019
Erledigungs-Az: II R 9/16
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 03 77