
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 125/04 |
§§: | AStG § 18, AO 1977 § 129, AO 1977 § 164 Abs. 2, AO 1977 § 171 Abs. 4, AO 1977 § 194, AO 1977 § 196, AO 1977 § 169 |
Schlagwörter | Feststellungsbescheid, Außenprüfung, Berichtigung, Vorbehalt der Nachprüfung, Ablaufhemmung, Prüfungsanordnung, Feststellungsfrist |
Rechtsfrage: | Berichtigung eines Feststellungsbescheides nach § 129 AO 1977 wegen unterbliebenen Vorbehaltsvermerkes: Setzt die Berichtigung eines Feststellungsbescheides (§ 18 AStG) nach § 129 AO 1977, hier das nachträgliche Anbringen eines Vorbehaltsvermerkes, voraus, dass im Zeitpunkt des erstmaligen Hinweises des Finanzamtes auf die Möglichkeit zur Berichtigung des Bescheides die Feststellungsfrist noch nicht abgelaufen war? Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO 1977: Erstreckt sich eine Prüfungsanordnung für Einkommensteuer auch auf die Prüfung der gesonderten Feststellung nach § 18 AStG oder muss in der Prüfungsanordnung dieser Prüfungsgegenstand ausdrücklich benannt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2475/04 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 20 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.02.2006 |
Erledigungs-Az: | I R 125/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 16 59 |