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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 22/17 (BFH)
§§: EStG § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2, EStG § 13 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 52 Abs. 15
Schlagwörter Landwirtschaft, Entnahme, Betriebsleiterwohnung, Steuerfreiheit, Baudenkmal
Rechtsfrage: Kann eine Betriebsleiterwohnung nur dann gemäß § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG steuerfrei aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommen werden, wenn es sich bei dem betreffenden Gebäude nach den landesrechtlichen Vorschriften um ein Baudenkmal handelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.04.2017
Vorinstanz/AZ: 2 K 26/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 09 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.01.2020
Erledigungs-Az: VI R 22/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 04 95