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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 95/08 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 1, EStG § 10 d, UmwStG § 12 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verschmelzung, Betriebsfortführung |
Rechtsfrage: | Auf welchen Vergleichszeitraum oder -zeitpunkt ist bei der Anwendung des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG (Streitjahr 2000) abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 10.09.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 8279/05 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 42 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.08.2009 |
Erledigungs-Az: | I R 95/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 30 55 |