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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI B 24/00 |
§§: | AO § 163 |
Schlagwörter | Billigkeitsmaßnahme, Erlass |
Rechtsfrage: | Voraussetzungen für abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 17.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 118/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 74 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.07.2000 |
Erledigungs-Az: | XI B 24/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 50 48 |