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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 3/11 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1
Schlagwörter Schuldzinsen, Werbungskosten, Gesellschafterdarlehen, Lebensversicherung, Sicherheit
Rechtsfrage: Sind die Schuldzinsen, die ein GmbH-Gesellschafter aus der Aufnahme eines Darlehens bei der GmbH an diese zu entrichten hat, Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn mit dem Darlehen Beiträge zu Lebensversicherungen finanziert werden, die wiederum als Sicherheit für den Erwerb einer Immobilie durch die GmbH dienen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.02.2011
Vorinstanz/AZ: 2 K 287/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 10 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.08.2013
Erledigungs-Az: VIII R 3/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 34 24