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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 62/99
§§: EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 b, GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 76 Abs. 1
Schlagwörter Spekulationsgewinn, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs 1 Nr 1/b EStG - Ist der - Spekulationsgewinne erklärende Kläger- in seinem Grundrecht nach Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, weil das beklagte Finanzamt ebenso wie andere Finanzämter die Erklärungen über Wertpapier-Spekulationseinkünfte regelmäßig nur entgegennimmt, aber nicht verifiziert, was eine ungleichmäßige und unvollständige Besteuerung dieser Einkünfte zu Lasten der Steuerehrlichen und damit zu Lasten des Klägers zur Folge hat - Aussetzung des Verfahrens gem. Art. 100 Abs. 1 GG und Vorlage an das BVerfG? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.09.1999
Vorinstanz/AZ: V 7/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 44 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.06.2004
Erledigungs-Az: IX R 62/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Beitrittsaufforderung an BMF mit BFH-Beschluss vom 19.3.2002, IX R 62/99 = SIS 02 06 03 - Vorlage an BVerfG mit BFH-Beschluss vom 16.7.2002 - IX R 62/99 = SIS 03 01 47 - Erledigung der Hauptsache