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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 106/07 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c, SGB 3 § 38 Abs. 2, SGB 3 § 35 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausbildung, Nachweis, Feststellungslast, Verwaltungsakt |
Rechtsfrage: | Ist für den Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz erforderlich, dass der Ausbildungswillige, der ohne sein Wissen aus der Bewerberliste der Berufsberatung gestrichen wurde, sich monatlich dort meldet? Streichung aus der Bewerberkartei als bekanntzugebender Verwaltungsakt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 17.07.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 10024/05 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 19 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.07.2008 |
Erledigungs-Az: | III R 106/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 05 89 |